Seit dem 01. Januar 2008 werden Maßnahmen „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ steuerlich unterstützt. Nach dem Einkommensteuergesetz §3 Absatz 34 kann ein Unternehmen 500 Euro pro Mitarbeiter/pro Jahr steuerfrei investieren. Wichtig ist, dass die zielgerichteten Maßnahmen den Anforderungen des §§20 und 20a des SGB V, im Bezug auf „Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit“, entsprechen. Hierzu zählen beispielsweise
Wird diese Grenze überschritten oder ist die Begünstigung einer Maßnahme umstritten, kann es zur Besteuerung der Leistungen kommen. Die Analyse vor der Durchführung dieser Maßnahmen ist nicht notwendig, aber empfehlenswert!
Bei Maßnahmen „zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ handelt es sich um Sachbezüge. Sachbezüge sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro pro Mitarbeiter/pro Monat steuerlich begünstigt. Die Maßnahmen unterliegen keinen Anforderungen. Allerdings ist eine Klärung mit dem Finanzamt empfehlenswert!